Erschütterungsfreie Ausführung von
- Kernbohrungen von 8-1200 mm Durchmesser
- Kernbohrungen für die Durchführung von
Ver- und Entsorgungsleitungen
- Kernbohrungen für Elektroanschlüsse
- Probebohrungen für statische Untersuchungen
der Bausubstanz
- u.v.m.
Folgende Bedingungen müssen Bauseitig erfüllt werden:
- Anzeichnen der Bohrpunkte
- Stromanschluss 230V/400V - 16A 1)
- Wasseranschluss 1/2 bis 3/4 Zoll, 1 bar 1)
- Gerüste ab einer Arbeitshöhe von 2 m
1) Anschlüsse max. 20 m vom Bohransatzpunkt!
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